Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:
Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für
1. Die Erhebung des Ist-Zustandes
Bei einem ersten Vor-Ort-Termin nimmt einer unserer Gebäude-Energieberater alle relevanten Daten Ihres Hauses auf, die für eine Beurteilung des Ist-Zustandes
notwendig sind.
2. Der Beratungsbericht enthält:
3. Das abschließende Beratungsgespräch
Der Beratungsbericht mit den vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen wird Ihnen in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch ausgehändigt und detailliert erläutert.
Auf Grundlage der im Beratungsbericht ausgewiesenen Vorschläge können Handwerksbetriebe zu den jeweiligen Maßnahmen angefragt werden. Mit den konkreten Preisen haben Sie eine
sichere Entscheidungsgrundlage. Nur Maßnahmen, die optimal aufeinander abgestimmt sind, sparen zukünftig Energiekosten.
Zur finanziellen Unterstützung gibt es vom Staat und Land Baden-Württemberg zahlreiche attraktive Förderprogramme. Gerne beraten wir Sie auch hierzu.
Der Energieausweis für Gebäude stuft ein Gebäude nach dessen Energiebedarf oder Energieverbrauch ein und gibt somit Aufschluss über die energetische Qualität eines Gebäudes, d.h. er macht transparent, wie hoch der spezifische Verbrauchs- bzw. Bedarfswert tatsächlich ist.
Energieausweise sind sowohl für Wohngebäude als auch für gewerbliche und öffentliche Gebäude Pflicht.
Das komplette Gebäude wird bei einem Vor-Ort-Termin mit allen Bauteilen, die den Energieverbrauch beeinflussen, erfasst. Die möglichst exakte Erfassung des Ist-Zustandes der Gebäudehülle und der Heizungsanlage ermöglicht einen Vergleich mit entsprechenden Referenzgebäuden aus der Statistik. Zusätzlich werden bauliche Veränderungen bzw. Modernisierungen, die die Energiebilanz verbessern können, empfohlen. Des Weiteren kann Ihr Berater bei einem Vor-Ort-Termin weitere Mängel, z.B. stark auffällige Wärmebrücken, erkennen und darauf hinweisen. Für kleinere Häuser (bis vier Wohneinheiten), die vor dem 1.11.1977 errichtet und nicht nachgerüstet wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis erforderlich.
>> Der bedarfsorientierte Energieausweis ist dem verbrauchsorientierten vorzuziehen, da nicht das Nutzerverhalten, sondern nur die Gebäudeparameter Einfluss auf die Energiekennzahl haben.
Er ist damit zur energetischen Beurteilung eines Gebäudes aussagekräftiger.
Hier wird der mittlere Energieverbrauch der letzten drei Jahre in Verbindung zur beheizten Wohnfläche ausgewertet. Bei großen Wohneinheiten ergibt dies einen hinreichend genauen Wert.
Aber: je kleiner das Gebäude ist, desto stärker wird der Kennwert vom individuellen Nutzerverhalten wie z.B. Raumtemperatur und Warmwasserverbrauch beeinflusst.
>> Dieser Energieausweis ist schnell und kostengünstig zu erstellen. Er sagt jedoch nichts über die energetische Qualität des Gebäudes sowie über die Heiztechnik aus!
Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das nur durch zertifizierte Sachverständige erstellt werden darf.
Wir sind berechtigt zur Ausstellung von Energieausweisen und registriert bei der Deutschen Energieagentur (dena).