KfE Kompetenz-Zentrum für Energiekonzepte GmbH
KfE Kompetenz-Zentrum für Energiekonzepte GmbH

Vor-Ort Beratung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 29. Oktober 2014 stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.

 

Seit 1. März 2015 attraktivere Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen:

Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:

 

Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für

  • eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder
  • eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).

Ablauf einer Vor-Ort-Energieberatung:

1. Die Erhebung des Ist-Zustandes

 

Bei einem ersten Vor-Ort-Termin nimmt einer unserer Gebäude-Energieberater alle relevanten Daten Ihres Hauses auf, die für eine Beurteilung des Ist-Zustandes notwendig sind.
 

2. Der Beratungsbericht enthält:

  • alle erfassten und ausgewerteten Daten des Ist-Zustandes 
  • Vorschläge zu Energieeffizienz-Maßnahmen sowie eine KfW-Effizienzhaus-Berechnung mit einer groben Kostenschätzung
  • Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien zur Erfüllung des EWärmeG (Erneuerbare Wärme-Gesetz)
  • Vergleich des Energiebedarfs sowie der Schadstoff-Emissionsraten (Kohlendioxid, Stickstoffoxid) vor und nach der Sanierung
  • Wirtschaftlichkeit bzw. Amortisation 
  • Tabellenteil mit Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Datenerhebung und deren Auswertung
  • eine allgemeinverständliche Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse (Empfehlungen)

 

3. Das abschließende Beratungsgespräch

 

Der Beratungsbericht mit den vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen wird Ihnen in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch ausgehändigt und detailliert erläutert.

Weiteres Vorgehen

Auf Grundlage der im Beratungsbericht ausgewiesenen Vorschläge können Handwerksbetriebe zu den jeweiligen Maßnahmen angefragt werden. Mit den konkreten Preisen haben Sie eine sichere Entscheidungsgrundlage.  Nur Maßnahmen, die optimal aufeinander abgestimmt sind, sparen zukünftig Energiekosten.
 
Zur finanziellen Unterstützung gibt es vom Staat und Land Baden-Württemberg zahlreiche attraktive Förderprogramme. Gerne beraten wir Sie auch hierzu.
 

Wie können Sie die Förderbeträge in Anspruch nehmen?

Nutzen Sie die Vorteile einer professionellen und unabhängigen Energieberatung vor Ort.

Wir sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassene Energieberater und können die genannten Förderbeträge berücksichtigen.

Energieausweis

Inhalt des Energieausweises

Der Energieausweis für Gebäude stuft ein Gebäude nach dessen Energiebedarf oder Energieverbrauch ein und gibt somit Aufschluss über die energetische Qualität eines Gebäudes, d.h. er macht transparent, wie hoch der spezifische Verbrauchs- bzw. Bedarfswert tatsächlich ist.

 

Energieausweise sind sowohl für Wohngebäude als auch für gewerbliche und öffentliche Gebäude Pflicht.

Die Energieausweis-Pflicht

  • In Immobilienanzeigen zur Vermietung oder zum Verkauf müssen die Energiekennzahlen des Objektes ausgewiesen werden. 
  • Verkäufer und Vermieter von Wohneigentum müssen seit 01.07.2008 dem Mieter bzw. dem Käufer einen Energieausweis vorlegen
  • Käufer und Mieter können deshalb einen Energieausweis des Objektes verlangen. 
  • Ein Energieausweis hat 10 Jahre Gültigkeit
  • Wer in den eigenen vier Wänden wohnt und nicht verkauft oder vermietet kann sich diesen auch aus Eigeninteresse ausstellen lassen.
  • Nach einer energetischen Sanierung belegt dieser den verbesserten Energiestandard und die damit einhergehende Werterhaltung bzw. Wertsteigerung des Gebäudes

Bedarfsorientierter Energieausweis

Das komplette Gebäude wird bei einem Vor-Ort-Termin mit allen Bauteilen, die den Energieverbrauch beeinflussen, erfasst. Die möglichst exakte Erfassung des Ist-Zustandes der Gebäudehülle und der Heizungsanlage ermöglicht einen Vergleich mit entsprechenden Referenzgebäuden aus der Statistik. Zusätzlich werden bauliche Veränderungen bzw. Modernisierungen, die die Energiebilanz verbessern können, empfohlen. Des Weiteren kann Ihr Berater bei einem Vor-Ort-Termin weitere Mängel, z.B. stark auffällige Wärmebrücken, erkennen und darauf hinweisen. Für kleinere Häuser (bis vier Wohneinheiten), die vor dem 1.11.1977 errichtet und nicht nachgerüstet wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis erforderlich.

 

>> Der bedarfsorientierte Energieausweis ist dem verbrauchsorientierten vorzuziehen,  da nicht das Nutzerverhalten, sondern nur die Gebäudeparameter Einfluss auf die Energiekennzahl haben.

 

Er ist damit zur energetischen Beurteilung eines Gebäudes aussagekräftiger.

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Hier wird der mittlere Energieverbrauch der letzten drei Jahre in Verbindung zur beheizten Wohnfläche ausgewertet. Bei großen Wohneinheiten ergibt dies einen hinreichend genauen Wert. Aber: je kleiner das Gebäude ist, desto stärker wird der Kennwert vom individuellen Nutzerverhalten wie z.B. Raumtemperatur und Warmwasserverbrauch beeinflusst.
 

>> Dieser Energieausweis ist schnell und kostengünstig zu erstellen. Er sagt jedoch nichts über die energetische Qualität des Gebäudes sowie über die Heiztechnik aus!


 

Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das nur durch zertifizierte Sachverständige erstellt werden darf.

Wir sind berechtigt zur Ausstellung von Energieausweisen und registriert bei der Deutschen Energieagentur (dena).

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

Tel:  0711 - 933144-04

Fax: 0711 - 933144-05

 

oder schreiben uns:

info@kfe-gmbh.de

Druckversion | Sitemap
© KfE Kompetenzzentrum für Energiekonzepte GmbH